Zur „Würdigung“ des Grundeinkommensvorschlags im aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium für Finanzen
Im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium für Finanzen zum Thema „Existenzsicherung und Erwerbsanreiz“ vom Mai 2008 gehen die Autoren auch auf den Vorschlag der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein. Statt diesen Reformansatz jedoch unvoreingenommen zu würdigen, bemessen sie ihn einfach nach ihren eigenen Kriterien, die sie von außen anlegen, sodass das negative Urteil am Ende faktisch vorprogrammiert ist.
Sie assimilieren den Vorschlag unumwunden an das konventionelle Denken in Begriffen von Bedürftigkeit und Hilfe, dem sich die Grundeinkommensdiskussion gerade nicht unterordnen lässt. Und sie ignorieren weitgehend, zur Lösung welcher Probleme der Grundeinkommensansatz unterbreitet wird. Ein Lösungsvorschlag ist aber nur angemessen zu würdigen, wenn man die Problemdiagnose einbezieht, auf die er sich bezieht.
Fünf Punkte wenden die Autoren gegen das bedingungslose Grundeinkommen ein, die im folgenden der Reihe nach in Ausschnitten zitiert und kommentiert werden. Das vollständige Dokument findet sich hier (PDF, 407 KB).
1. „Es ist nicht vertretbar, alle (oder nahezu alle) Sozialleistungen in einem für alle gleichen Bürgergeld aufgehen zu lassen. Die meisten Sozialleistungen sind auf ganz bestimmte Ziele oder Problemgruppen gerichtet, was sich durch einen bloßen Bezug auf das Einkommen überhaupt nicht abbilden lässt. Man denke nur an so verschiedene Leistungen wie Kriegsopferentschädigungen, Elterngeld, Ausbildungsbeihilfen, Zuschüsse zur Bildung bestimmter Alterseinkommen, usw. (…)“
Dieser Einwand unterstellt, dass der Grundeinkommensvorschlag automatisch mit dem (nahezu) vollständigen Entfallen von Sozialleistungen verbunden ist. Sachlich ist dem aber natürlich nicht so. Man kann konzeptionell ein Grundeinkommen vorschlagen und zugleich die Beibehaltung von notwendigen Sozialleistungen befürworten, was auch meistens der Fall ist. Wenn es sich hier also um einen Einwand handeln soll, dann bestenfalls gegen bestimmte Grundeinkommenskonzepte. Da aber der Hinweis auf solche fehlt, wird der falsche Eindruck erweckt, es handele sich um einen prinzipiellen Einwand.
Diesem lässt sich immerhin der nachvollziehbare Gedanke entnehmen, dass das Grundeinkommen nur diejenigen Sozialleistungen ersetzen sollte, bei denen durch die Zahlung des Grundeinkommensbetrags auch tatsächlich der ursprüngliche Bedarf entfällt. Hier ist sicherlich zukünftig eine noch differenziertere Diskussion vonnöten, die natürlich auch im Hinblick auf Finanzierungsrechnungen von Belang ist, weil die Einspareffekte davon abhängen, welche Sozialleistungen als ersetzbar gelten können.
2. „Bedürftigkeit lässt sich nicht einfach als negative steuerliche Leistungsfähigkeit verstehen. Während sich die steuerliche Leistungsfähigkeit einigermaßen durch das tatsächlich erzielte Bruttoeinkommen indizieren lässt, und z.B. die vom Einkommensbezieher aufgewendete Mühe – aus Praktikabilitätsgründen – unberücksichtigt bleibt, kann ein geringes Bruttoeinkommen keinesfalls als alleiniger Indikator von Bedürftigkeit hingenommen werden. Bevor der Staat den Unterhalt übernimmt, sollte er sehr wohl prüfen, wie viel Mühe der potentielle Sozialhilfeempfänger für die Erzielung seines Einkommens aufgewendet hat oder ob Vermögen vorliegt. Grundsätzlich muss der Staat nicht nach den gleichen Maßstäben geben, wie er nimmt.“
Gegen eine Bedürftigkeit im Sinne einer „negativen steuerlichen Leistungsfähigkeit“ zu argumentieren, kann sich nur auf den Reformansatz einer „negativen Einkommensteuer“ beziehen, wie er in Deutschland etwa von Joachim Mitschke propagiert wird. Dieser Vorschlag weist zwar Gemeinsamkeiten mit Grundeinkommenskonzepten auf, unterscheidet sich jedoch grundlegend in der Zielsetzung. Außerdem bekommt bei einer negativen Einkommensteuer nur der Einkommensbedürftige Transferzahlungen, wohingegen beim bedingungslosen Grundeinkommen jeder, ob bedürftig oder nicht, den gleichen Betrag erhält. Dieser zweite Einwand geht daher am Grundeinkommensmodell vollständig vorbei und zeigt, wie schwierig es für die Autoren ist zu begreifen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen gerade keine Zahlung an Bedürftige aufgrund von Bedürftigkeit ist wie beim Modell einer negativen Einkommensteuer. Wer ein Grundeinkommen erhält, bekommt eben keine Hilfeleistung als Bedürftiger, sondern die gleiche Zahlung wie jeder Staatsbürger. Daher entfällt auch der Grund bzw. die Legitimation für eine Bedürftigkeitsprüfung.
Worin bestünde aber die Legitimation für eine Grundeinkommenszahlung an alle? Sie ließe sich unter anderem darin sehen, dass auf diese Weise jeder Staatsbürger an der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung beteiligt würde (ähnlich wie ein Anteilseigner Dividendenausschüttungen aus der Wertschöpfung eines Unternehmens erhält) angesichts einer Entwicklung, in der Erwerbsarbeit als alleiniges Kriterium der Verteilungsgerechtigkeit nicht mehr trägt und sich die Wohlstandsverteilung verstärkt über Kapitalbesitz vollzieht. Die Ursache hierfür dürfte letztlich darin bestehen, dass im ökonomischen Wertschöpfungsprozess der Produktionsfaktor „lebendige menschliche Arbeit“ quantitativ an Bedeutung verliert zugunsten der Faktoren „Wissen“ und „Kapital“, was sich z.B. darin widerspiegelt, dass niedrig qualifizierte Tätigkeiten vom Markt immer geringer bewertet und schlechter bezahlt werden, sodass ein Vollzeiterwerbstätiger davon oft nicht mehr leben kann. Wenn der Aktienwert von Unternehmen regelmäßig nach der Ankündigung von Rationalisierungsmaßnahmen bzw. der Einsparung von Arbeitsplätzen ansteigt, so legt auch das ein beredtes Zeugnis vom quantitativen Bedeutungsverlust des Produktionsfaktors Arbeit ab.
3. „Wenn der Staat wirklich bürgerfreundlich, unbürokratisch, auf eine bloße Einkommensteuererklärung hin einem Alleinstehenden monatlich z.B. 600 € und einer Familie mit zwei Kindern z.B. 1.800 € auszahlt, dürfte es nicht wenige geben, die sich damit zufrieden geben und ihren Lebensstandard allenfalls durch gelegentliche Schwarzarbeit aufbessern. Bei alledem ist es nicht überraschend, dass die Kosten bis auf über 200 Mrd. € jährlich veranschlagt werden. Diese Belastung ist fiskalisch nicht zu bewältigen.“
Diesen Einwand muss man als bloße und noch dazu fragwürdige Mutmaßung bezeichnen. Anscheinend glauben die Autoren, dass eine erhebliche Zahl von Menschen durch materielle Leistungsanreize zu keinem Beitrag für die Gesellschaft zu bewegen ist und durch „intrinsische Motivation“ erst recht nicht. In Wahrheit aber spricht eine Vielzahl von Forschungsergebnissen dafür, dass sich niemand der „Sinnfrage“ entziehen kann, die den Kern einer intrinsischen Motivation bildet. Den ganzen Tag vor dem Fernseher verbringen und ähnliches, das machen manche Jugendliche für eine Übergangszeit (die für ihr Erwachsenwerden durchaus eine Bedeutung hat) oder Menschen, die sich von schwerer und vor allem auch „entfremdeter“ Arbeit erholen müssen, was naturgemäß zeitlich begrenzt ist. Irgendwann stellt sich aber bei jeder unproduktiven Existenz die Sinnfrage mit bohrender Hartnäckigkeit, gerade dann, wenn man nichts zu tun hat. Diesbezüglich muss man den Autoren eine gewisse Naivität vorwerfen.
4. „Zu bezweifeln ist, dass eine Senkung der Transferentzugsrate, wie sie in den gängigen Vorschlägen vorgesehen ist, die wirksamsten Anreize setzt. Bei hinreichend scharfen Sanktionen auf eine Arbeitsverweigerung bedarf es im Grunde keiner weiteren finanziellen Anreize zur Arbeitsaufnahme.“
Was die Autoren unter wirksamen Arbeitsanreizen verstehen, bleibt zwar offen, aber man muss hier wohl „verbetriebswirtschaftlichte“ Vorstellungen unterstellen, wie sie sich schon im vorhergehenden Abschnitt andeuteten. Die praktische Bedeutung „religiöser“ Sinnfragen und „intrinsischer Motivation“ für die Lebensführung des Einzelnen bleibt unberücksichtigt und wird offensichtlich vollkommen unterschätzt. Glauben die Autoren etwa, dass es sich dabei um etwas handelt, was nur gebildetere Kreise betrifft? Das wäre eine empirisch unhaltbare Annahme. Kein Wort verlieren die Autoren zum erheblichen Aufwand, den die „hinreichend scharfen Sanktionen auf eine Arbeitsverweigerung“ verursachen. Dieser Aufwand fiele durch ein Grundeinkommen ja gerade weg. Es wird auch nicht gewürdigt, dass ein Grundeinkommen solche Arbeitshauspraktiken explizit vermeiden soll.
5. „Im Ergebnis erlaubt ein bedingungsloses Grundeinkommen ein Leben auf Kosten anderer. Der Empfänger solcher Sozialtransfers wird in keiner Weise dazu angehalten, zunächst für sich selbst zu sorgen und einen Beitrag für die Gesellschaft im Gegenzug für erhaltene Zahlungen zu leisten. Diese für die Nachhaltigkeit von Sozialsystemen so wichtigen Gedanken der Subsidiarität und des Gebens und Nehmens werden zugunsten eines unbedingten Nehmens aufgegeben. Dadurch werden die Grundlagen des Sozialsystems erschüttert.“
Die Aussage, dass ein Grundeinkommen ein Leben auf Kosten anderer ermöglicht, ist zwar richtig. Aber was folgt daraus? Das gilt ja genauso bei anderen Einkommensformen ohne Arbeit wie etwa bei Kapitaleinkünften und auch bei Erbschaften. Mancher Angehörige des Jetsets verprasst ein Einkommen, das nicht er sondern andere erarbeitet haben und das ihm ohne Arbeit zugefallen ist. Soll man diese Einkommensformen deswegen gleich abschaffen? Solche Egoismen sind doch – wie auch der so genannte Sozialmissbrauch – eher pathologische Ausnahmeerscheinungen. Und aus Ausnahmeerscheinungen, noch dazu aus pathologischen, einen prinzipiellen Einwand zu machen, ist wenig überzeugend.
Bei einem bedingungslosen Grundeinkommen, das zu Recht auch als „Sozialdividende“ bezeichnet wird, ist genauso wie bei anderen Formen von arbeitslosem Einkommen wie Erbschaft, Unternehmensdividende usw., realistischerweise davon auszugehen, dass sich die Zahl der Fälle in Grenzen halten wird, welche nur „nehmen“ und dieses Einkommen nicht dazu nutzen, an anderer Stelle auch etwas zu „geben“.
Alles in allem erscheinen die Einwände des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium für Finanzen gegenüber dem Grundeinkommensvorschlag wenig substantiell und durchweg einer voreingenommenen Perspektive geschuldet, sodass für die Zukunft eine sachlich angemessenere Würdigung zu wünschen bleibt.
[zugleich veröffentlicht auf: www.grundeinkommen.de ]